Weinentsäuerungskalk

Calciumcarbonat (Kalziumkarbonat, kohlensaurer Kalk, Kreide, Pigment White 18)

Lebensmittelrechtliche Zulassungen und Einschränkungen:

  • Für konventionell erzeugte Lebensmittel Gemäß VO (EU) 1333/2008::
    Als Zusatzstoff der Gruppe I: Fermentierte Milchprodukte (wärmebehandelt oder / und aromatisiert); Schmelzkäse; Käseprodukte; Milchprodukt-Analoge; Getränkeweißer; Ölemulsionen; Streichfette; Backspray auf Pflanzenölbasis; Speiseeis; Obst und Gemüse (getrocknet, in Essig, Öl oder Lake); Zubereitungen aus Obst und Gemüse; Brotaufstriche auf Nussbasis; verarbeitete Kartoffelprodukte; brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Kakao- und Schokoladeprodukte; Süßwaren; Kaugummi; Verzierungen und Überzüge; Stärkeprodukte; Frühstücksgetreidekost; glutenfreie und eiweißarme trockene Teigwaren; Kartoffelgnocchi, Füllungen für Teigwaren; Panaden, vorgekochte oder verarbeitete Getreidekost; feine Backwaren; verarbeitetes Fleisch; verarbeitete Fisch- und Fischereiprodukte; verarbeitete Weich- und Krebstiere; verarbeiteter Fischrogen; verarbeitete Eier und Eiprodukte; Kochsalzersatz; Würzmittel; Speiseessig; Senf, Suppen und Brühen; Soßen; Salate und würzige Brotaufstriche; Gemüsesäfte, Gemüsenektare; aromatisierte Getränke; Kräuter-, Früchte- und Instant-Tees; aromatisierte Weine und weinhaltige Getränke und Cocktails; Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis; verarbeitete Nüsse; Nahrungsergänzungsmittel.
    Als Zusatzstoff der Gruppe II (Lebensmittelfarbstoffe ohne Höchstmengenbeschränkung): Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt; aromatisierte eingedickte Milch und aromatisierte Trockenmilch; aromatisierte Sahneprodukte; aromatisierter ungereifter Käse; essbare Käserinde; Molkenkäse; aromatisierter Schmelzkäse; aromatisierte ungereifte Käseprodukte; Milchprodukt-Analoge; Getränkeweißer; Speiseeis; Süßwaren; Kaugummi; Verzierungen; Überzüge; Panaden; vorgekochte oder verarbeitete Getreidekost; feine Backwaren; Gewürzmischungn; Senf; Suppen und Brühen; Salate und würzige Brotaufstriche; Eiweißprodukte; aromatisierte weinhaltige Cocktails; Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis; verarbeitete Nüsse; Nahrungsergänzungsmittel
    Weitere Zulassungen: Gereifter Käse und gereifte Käseprodukte; Kakao- und Schokoladeprodukte (max. 70g/kg); Fisch- und Krebstierpaste; Kochsalz.
  • Für biologisch erzeugte Lebensmittel gemäß VO (EU) 2018/848 mit der Einschränkung auf Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs und die Verwendung nicht als Farbstoff oder Calciumzusatz, zulässig auch als Säureregulator für Traubenwein
  • Als Säureregulator für konventionell erzeugte Traubenweine gemäß VO (EU) Nr. 2022/68
Lebensmittelqualität E 170

Chemische Formel: CaCO3

Aussehen: Weißes, feinstkristallines Pulver
Herkunft: Fällungssnthese
Zusammensetzung: Reinsubstanz

Verwendungszwecke bei der Lebensmittelherstellung:

  • Säureregulator, Geschmacksverbesserung
  • Rieselhilfs- und Trennmittel
  • Pigment zur Färbung von Lebensmitteloberflächen
  • Calciumzusatz
Gebindegröße / Abpackung

Weinentsäuerungskalk, Calciumcarbonat (Kalziumkarbonat, kohlensaurer Kalk, Kreide, Pigment White 18)

Preis des Einzelgebindes in Abhängigkeit von der Bestellmenge:
BestellmengeGebindepreis
1€ 13,25
2-4€ 7,95
5-10€ 6,50
11-20€ 5,50
21-25€ 5,25
>25 (auf Anfrage)€ 88,88
€ 13,25
(€ 13,25 / kg)

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